Umzug ins Pflegeheim - Tipps für Eigentümer und Vermieter

Ihr Verwandter zieht in ein Pflegeheim und ist Eigentümer oder Vermieter einer Immobilie? Wenn Sie sich um alles kümmern müssen, stellen Sie sich sicher viele Fragen rund um die Organisation. Da möchten wir Ihnen gerne etwas unter die Arme greifen und liefern Ihnen in diesem ausführlichen Artikel die wichtigsten Antworten – von der Entrümpelung und Haushaltsauflösung bis zu den Fragen rund um die Immobilie.

Ratgeber zum Umzug ins Pflegeheim

Inhaltsverzeichnis

Wie geht es mit der Immobilie weiter?
Wer übernimmt die Entrümpelung?
Welche Kosten entstehen bei der Entrümpelung oder Haushaltsauflösung?
Wer kümmert sich um den Umzug?
Checkliste – so gelingt die Entrümpelung

Wie geht es mit der Immobilie weiter?

Der Pflegebedürftige ist Eigentümer einer Wohnung? Dann stellt sich die Frage, wer die Wohnung übernimmt. Gibt es Erben, die im Falle des Todes im Testament festgelegt sind, beziehungsweise gesetzliche Erben? Falls offen darüber kommuniziert wird und ein gutes Verhältnis besteht, sollte der gemeinsame Austausch gesucht werden. Hat der Angehörige die Wohnung selbst bewohnt oder war er Vermieter? Wenn Sie der Erbe oder Teil einer Erbengemeinschaft sind, kann nun jemand in die Wohnung einziehen und gegebenenfalls die anderen Erben ausbezahlen. Die Wohnung kann auch weitervermietet oder sogar verkauft werden, um die Heimkosten zu decken.

Sind Sie Vermieter und Ihr Mieter zieht in ein Pflegeheim, muss er fristgerecht kündigen und in der Regel die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht allein wegen einer gesundheitlichen Verschlechterung oder eines plötzlichen Umzugs gibt es grundsätzlich nicht. Für die Angehörigen oder auch den Betroffenen selbst kann es eine große finanzielle Belastung darstellen, die Heimkosten plus drei Monate Miete zahlen zu müssen. Wenn möglich, finden Sie gemeinsam mit dem Vermieter eine individuelle Lösung – beispielsweise kann schnell ein Nachmieter gefunden und der bisherige Mieter vorzeitig aus dem Vertrag entlassen werden. Da die mietrechtliche Lage im Einzelfall unterschiedlich sein kann, lohnt sich im Zweifel eine kurze rechtliche Beratung.

Geht es darum, eine Wohnung oder ein Haus weiterzuvermieten, Sie sich aber nicht mit dem ganzen Prozedere herumschlagen wollen, dann nehmen Sie unser Angebot an. Für nur zwei Kaltmieten zzgl. MwSt. übernehmen unsere Kollegen von deinimmoberater den gesamten Vermietungsprozess bis zur Schlüsselübergabe. Sie kommen bei Ihnen vorbei, um das Objekt persönlich zu besichtigen, und beschaffen alle nötigen Unterlagen und Informationen, bevor sie den Mietpreis ermitteln. Ihre Immobilie wird visuell aufbereitet, ein Exposé wird erstellt und anschließend wird Ihr Objekt systematisch vermarktet. deinimmoberater spricht mit Interessenten, führt die Besichtigungstermine durch und wählt gemeinsam mit Ihnen einen neuen Mieter aus.

Checkliste zum Umzug ins Pflegeheim
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Wer übernimmt die Entrümpelung?

Wir von deinimmoentrümpler kümmern uns um Ihre Entrümpelung – egal, ob Sie nur ein Zimmer oder ein ganzes Haus ausräumen möchten. Bei der Entrümpelung wird normalerweise ordentlich ausgemistet, sodass nur noch wenige Möbel und persönliche Gegenstände übrig bleiben. Sie können frei entscheiden, was Sie damit machen möchten. Bestimmt möchte der Pflegebedürftige auch einige Gegenstände in das Pflegeheim mitnehmen, um sich dort zuhause zu fühlen. Daher sollte am besten schon vor der Entrümpelung gesichert werden, was behalten werden soll. Ein Tipp: Erkundigen Sie sich im Heim, was überhaupt mitgenommen werden darf. Dazu gibt es individuelle Regelungen, die sich je nach Einrichtung unterscheiden. Damit es am Einzugstag keine Überraschungen oder Enttäuschungen gibt, klären Sie die Einzelheiten unbedingt vorab.

Soll der gesamte Hausrat restlos entsorgt werden, nennt man dies eine Haushaltsauflösung. Ist der Wohnungseigentümer oder Ihr Mieter in ein Heim gezogen, weil er bettlägerig ist oder einen sehr hohen Pflegegrad hat, vielleicht sogar nicht mehr in Kontakt mit seiner Umwelt treten kann? Dann wird er ein Ein- oder Zweibettzimmer beziehen und wahrscheinlich weder Möbel noch sonstige Gegenstände bis auf wenige Erinnerungsstücke mitnehmen. In diesem Fall kann der gesamte Haushalt aufgelöst werden. Ob Haushaltsauflösung oder Entrümpelung – wir sind die richtigen Ansprechpartner für alle Fälle.

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Welche Kosten entstehen bei der Entrümpelung oder Haushaltsauflösung?

Es lässt sich nicht pauschal sagen, welche Preise entstehen, da viele Faktoren die Kosten beeinflussen. Wird nur ein Teil beziehungsweise ein, zwei Räume entrümpelt oder ein ganzer Haushalt restlos aufgelöst? Das ist die wohl wichtigste Frage, wenn es darum geht, die voraussichtlichen Kosten zu kalkulieren. Des Weiteren kommt es auch auf die Größe der Immobilie, den zeitlichen Aufwand und die Zugänglichkeit an. Das bedeutet, es macht einen Unterschied, ob die Wohnung mitten in der Stadt liegt oder dörflich mit Parkplätzen direkt vor der Tür. Erdgeschoss oder fünfter Stock ohne Aufzug, vollgemüllte Messie-Wohnung oder ordentliches und gut begehbares Haus – das beeinflusst nicht nur den zeitlichen Aufwand, sondern auch die Menge und Größe der Container. Bei den Containern kommt es nämlich ganz darauf an, welche Arten von Müll anfallen. Beispiele sind:

  • Recycelbare Gegenstände
  • Schutt, Sand, Erde
  • Fenster, Türen
  • Holz
  • Sanitärkeramik
  • Bodenbeläge, Deckenverkleidungen
  • Sondermüll
  • Sperrmüll
  • Altpapier
  • Altkleider
  • Elektroschrott wie Waschmaschinen, Fernseher, Kühl- und Gefrierschrank
  • Reifen (müssen am Wertstoffhof abgegeben werden)
  • Schwermetalle, Lacke, Farben, Öl und Chemikalien (müssen bei der Stadt oder Gemeinde abgegeben werden)

Gibt es außerdem Zusatzleistungen wie die Demontage von Küchenmöbeln oder Schrankwänden? Wie viele Kubikmeter Müll fallen insgesamt an? Muss ein Halteverbotsschild organisiert werden? Sie sehen also: Fragen über Fragen, die den Preis bestimmen. Aber keine Sorge, das ist schnell geklärt. Sie wollen mehr über die Kosten einer Entrümpelung erfahren? Dann lesen Sie unseren ausführlichen Artikel.

Wer kümmert sich um den Umzug?

Das kommt ganz darauf an, wie viel zu tun ist. Entweder wird der Umzug privat durchgeführt oder ein Umzugsunternehmen beauftragt. Vorab muss geklärt werden, was ins Heim mitgenommen werden darf. Wird ein Zimmer oder eine kleine Wohnung im betreuten Wohnen bezogen? Werden Möbel gestellt, darf oder muss man sogar das eigene Mobiliar mitbringen? Das kann von Heim zu Heim unterschiedlich sein. Erkundigen Sie sich daher vorher ganz genau. Das Pflegebett wird gestellt, der Rest ist optional. Möchten die Angehörigen oder Eigentümer nichts mit dem Umzugsstress zu tun haben, ist es das Einfachste, einen professionellen Umzugsservice zu beauftragen. Bis auf das Sortieren und Mitteilen, was wohin gebracht werden soll, müssen Sie sonst nichts erledigen. Außerdem geht es schneller, als alles allein zu stemmen, und das Hab und Gut ist im Falle eines Schadens versichert. Möchten Sie nicht einmal selbst packen, gibt es sogar einige Firmen, die auch das für Sie übernehmen.

Ratgeber zum Auszug ins Pflegeheim

Checkliste – so gelingt die Entrümpelung

Das alte Zuhause aufzulösen bedeutet nicht nur, einen Haushalt aufzugeben, sondern auch, einen neuen Lebensabschnitt zu beginnen. Vor allem als Eigentümer, der die Immobilie selbst bewohnt, oder als Vermieter, der die Wohnung an einen Angehörigen vermietet hat, kommt viel organisatorischer Aufwand auf Sie zu. Haben Sie die Möglichkeit, den Umzug ins Pflegeheim zu planen? Umso besser – dann kommt hier unsere Checkliste, die Ihnen die ganze Situation vereinfachen wird. Leider lässt sich der Umzug nicht immer planen, denn eine gesundheitliche Lage kann sich von heute auf morgen verschlechtern. Auch in diesem Fall wird Ihnen diese Liste weiterhelfen:

Die Immobilie:

  • Grob sortieren: Welche Möbel können weg, was wird demontiert, welche Müllarten fallen an?
  • Was soll behalten, was verschenkt, was weggeworfen werden? Stellen Sie alles in verschiedene Ecken
  • Packen und beschriften Sie Kartons
  • Bringen Sie Tiere und Pflanzen in Obhut
  • Faustregel: lieber großzügig entsorgen als horten!
  • Sind Keller und Dachboden sortiert und ggf. leergeräumt?
  • Ist eine Entrümpelungsfirma beauftragt?
  • Ist ein Umzugsunternehmen beauftragt?
  • Wurde der Mietvertrag ordentlich und fristgerecht gekündigt und wurden die Fristen eingehalten?
  • Im Falle des Eigentums: Wer übernimmt die Wohnung oder kümmert sich um Nachmieter?

Diese Verträge können gekündigt werden:

  • Fernseh-, Telefon-, Internetanschluss
  • Hausratversicherung
  • Rundfunkbeitrag
  • Fahrzeuge abmelden
  • Rechtsschutzversicherung
  • Daueraufträge
  • ggf. Zeitschriften-Abos
  • Strom-, Gaslieferant
  • Ambulanter Pflege- und Hauswirtschaftsdienst

Sonstiges:

  • Banken, Ärzten, Versicherungen und anderen Behörden die neue Adresse mitteilen
  • Pflegekasse benachrichtigen, ggf. den Pflegegrad anpassen lassen
  • Offene Rechnungen begleichen
  • Wer renoviert die Wohnung?
  • Antrag auf Umzugszuschuss bei der Krankenkasse stellen
  • Antrag auf Wohnraumanpassung bei der Pflegekasse stellen
  • Mit dem Heim abklären, was der Pflegebedürftige mitnehmen darf
  • Einwohnermeldeamt informieren
  • Alle persönlichen Dokumente sortieren und mit ins Pflegeheim nehmen

Was sollte ins Pflegeheim mitgenommen werden?

  • Brille
  • Allergieausweis, Diabetikerpass, Impfpass, Blutdruckpass, Schwerbehindertenausweis, Herzschrittmacher-Pass
  • Rentenbescheid
  • Patientenverfügung
  • Arztberichte und Befunde
  • Versichertenkarte
  • Gemütliche Kleidung, Bettwäsche, Handtücher, Hygieneartikel
  • Persönliche Gegenstände und Bilder, Schmuck, Bücher
  • Schuhe und Hausschuhe
  • Wenn möglich, Pflanzen und Tiere
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Häufig gestellte Fragen

Selbst entrümpeln oder Firma beauftragen?

Zieht jemand ins Pflegeheim, hinterlässt derjenige einen ganzen Haushalt. Dieser muss entweder komplett aufgelöst oder die Immobilie ordentlich entrümpelt werden. Sparen Sie sich Zeit und Nerven und lassen Sie das professionelle Team von deinimmoentrümpler ans Werk. Egal, um welche Immobilie es sich handelt – wir arbeiten zügig, diskret und besprechen vorab ganz genau, welche Möbel mit ins Heim ziehen und was entsorgt wird.

Umzugsservice oder alles selbst machen?

Das kommt ganz darauf an, wie viel zu tun ist und wie viel Zeit Sie haben. Es gibt Umzugsunternehmen, die Ihnen sogar die Kartons packen, Sie müssen also kaum Vorarbeit leisten. Vielleicht ist es aber für den Pflegebedürftigen wichtig, dass Angehörige und nicht Fremde das Hab und Gut sortieren, und vielleicht möchte er sogar selbst mitmachen. Es gibt hier keine einheitliche Antwort, was pauschal besser wäre – es kommt ganz auf die individuelle Situation an.

Der Pflegebedürftige ist Immobilieneigentümer?

Besitzt der Pflegebedürftige eine Immobilie, müssen sich die Kinder, der Ehepartner oder andere Angehörige darum kümmern. Ist bekannt, dass es ein Testament gibt, in dem festgehalten wird, wer nach dem Tod die Immobilie erbt? Wenn offen kommuniziert wird, können der Erbe oder die Erben gemeinsam die Verwaltung der Immobilie übernehmen. Die Wohnung kann auch vermietet oder verkauft werden, um die Heimkosten zu decken, oder einer der Verwandten kann die Wohnung übernehmen.

Wer kümmert sich um den Nachmieter?

Muss Ihr Mieter in ein Pflegeheim umziehen, hat er kein Sonderkündigungsrecht und muss in der Regel die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Wie geht es danach weiter? Überlassen Sie den gesamten Vermietungsprozess einfach den Profis von deinimmoberater. Für nur zwei Kaltmieten zzgl. MwSt suchen sie Ihnen einen neuen Mieter und kümmern sich von der Aufbereitung über die Vermarktung bis zur Schlüsselübergabe um alles.

Welche Verträge können beim Umzug ins Pflegeheim gekündigt werden?

Heimbewohner müssen unter bestimmten Voraussetzungen keinen Rundfunkbeitrag zahlen, daher kann eine Befreiung beantragt werden. Auch eine Hausratversicherung und eine Rechtsschutzversicherung werden meist nicht mehr benötigt. Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung sollten jedoch beibehalten werden.

Disclaimer

Unser Ratgeber bietet Ihnen sorgfältig recherchierte Informationen, die jedoch unverbindlich sind und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Die bereitgestellten Inhalte dienen als allgemeine Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Für verlässliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Anwalt, Steuerberater oder Ihre Pflegekasse.

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