Entrümpelung

Umzug ins Pflegeheim - Tipps für Eigentümer und Vermieter

Dein Verwandter zieht in ein Pflegeheim und ist Eigentümer oder Vermieter einer Immobilie? Wenn Du Dich um alles kümmern musst, stellst Du Dir sicher viele Fragen rund um die Organisation. Da wollen wir Dir gerne etwas unter die Arme greifen und liefern Dir in diesem ausführlichen Artikel die wichtigsten Antworten. Von der Entrümpelung und Haushaltsauflösung über Fragen rund um die Immobilie.

Wie geht es mit der Immobilie weiter?

Der Pflegebedürftige ist Eigentümer einer Wohnung? Dann stellt sich die Frage, wer die Wohnung übernimmt. Gibt es Erben, die im Falle des Todes auch im Testament festgelegt sind, beziehungsweise gesetzliche Erben? Falls offen darüber kommuniziert wird und ein gutes Verhältnis besteht, sollte der gemeinsame Austausch gesucht werden. Hat der Angehörige die Wohnung selbst bewohnt oder war er Vermieter? Wenn Du der Erbe oder Teil einer Erbengemeinschaft bist, kann nun jemand in die Wohnung einziehen und gegebenenfalls die anderen Erben ausbezahlen. Die Wohnung kann auch weitervermietet oder sogar verkauft werden, um die Heimkosten gedeckt werden.

Bist Du Vermieter und Dein Mieter zieht in ein Pflegeheim, muss er fristgerecht kündigen und eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Es gibt kein Sonderkündigungsrecht für den Fall einer gesundheitlichen Verschlechterung und wenn deswegen ein plötzlicher Umzug stattfindet. Für die Angehörigen oder auch den Betroffenen selbst, kann es eine große finanzielle Belastung darstellen, die Heimkosten plus drei Monate Miete zahlen zu müssen. Wenn möglich, könnt Ihr eine gemeinsame Lösung finden und einen individuellen Weg gehen. Beispielsweise kann schnell ein Nachmieter gefunden und der alte Mieter vorzeitig aus dem Vertrag entlassen werden.

Geht es darum, eine Wohnung oder ein Haus weiterzuvermieten, Du Dich aber nicht mit dem ganzen Prozedere rumschlagen willst, dann nimm unser unschlagbares Angebot an. Für 299 Euro übernehmen wir den gesamten Vermietungsprozess bis zur Schlüsselübergabe. Lass Dich von den Experten von deinimmoberater rund um die Themen Immobilien, Vermieten und Verkaufen beraten. Wir kommen bei Dir vorbei, um Dein Objekt persönlich zu besichtigen und beschaffen alle nötigen Unterlagen und Informationen, bevor wir den Mietpreis ermitteln. Deine Immobilie wird visuell aufbereitetet, ein Exposé wird erstellt und anschließend vermarkten wir Dein Objekt systematisch. Wir sprechen mit Interessenten, führen die Besichtigungstermine durch und wählen gemeinsam einen neuen Mieter aus.

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Wer übernimmt die Entrümpelung?

Wir von deinimmoentrümpler kümmern uns um Deine Entrümpelung. Egal, ob Du nur ein Zimmer oder ein ganzes Haus ausräumen möchtest. Bei der Entrümpelung wird normalerweise ordentlich ausgemistet, sodass nur noch wenige Möbel und persönliche Gegenstände übrig bleiben. Du kannst frei entscheiden, was Du damit machen möchtest. Bestimmt möchte der Pflegebedürftige auch einige Gegenstände in das Pflegeheim mitnehmen, um sich zu Hause zu fühlen. Daher sollte am besten schon vor der Entrümpelung gesichert werden, was behalten werden soll. Ein Tipp: Im Heim erkundigen, was überhaupt mitgenommen werden darf. Dazu gibt es nämlich individuelle Regelungen, die sich je nach Einrichtung unterscheiden. Damit es am Einzugstag keine Überraschungen oder Enttäuschungen gibt, unbedingt vorab die Einzelheiten klären.
Soll der gesamte Hausrat restlos entsorgt werden, nennt man dies eine Haushaltsauflösung. Ist der Wohnungseigentümer oder Dein Mieter in ein Heim gezogen, weil er bettlägerig ist oder einen sehr hohen Pflegegrad hat, vielleicht sogar nicht mehr in Kontakt mit seiner Umwelt treten kann? Dann wird er ein Ein- oder Zweibettzimmer beziehen und wahrscheinlich weder Möbel noch sonstige Gegenstände bis auf wenige Erinnerungsstücke mitnehmen. In diesem Fall kann der gesamte Haushalt aufgelöst werden. Ob Haushaltsauflösung oder Entrümpelung, wir sind die richtigen Ansprechpartner für alle Fälle.

Welche Kosten entstehen bei der Entrümpelung oder Haushaltsauflösung?

Es lässt sich nicht pauschal sagen, welche Preise entstehen, da viele Faktoren die Kosten beeinflussen. Wird nur ein Teil beziehungsweise ein, zwei Räume entrümpelt oder ein ganzer Haushalt restlos aufgelöst? Die wohl wichtigste Frage, wenn es darum geht, die voraussichtlichen Kosten zu kalkulieren. Des Weiteren kommt es auch auf die Größe der Immobilie, den zeitlichen Aufwand und die Zugänglichkeit an. Das bedeutet, dass es einen Unterschied macht, ob die Wohnung mitten in der Stadt liegt oder dörflich mit Parkplätzen direkt vor der Tür. Erdgeschoss oder fünfter Stock ohne Aufzug, vollgemüllte Messi Wohnung oder ordentliches und gut begehbares Haus – das beeinflusst nicht nur den zeitlichen Aufwand, sondern auch die Menge und Größe der Container. Bei den Containern kommt es nämlich ganz darauf an, welche Arten von Müll anfallen. Beispiele sind:

  • Recycelbare Gegenstände
  • Schutt, Sand, Erde
  • Fenster, Türen
  • Holz
  • Sanitärkeramik
  • Bodenbeläge, Deckenverkleidungen
  • Sondermüll
  • Sperrmüll
  • Altpapier
  • Altkleider
  • Elektroschrott wie Waschmaschinen, Fernseher, Kühl- und Gefrierschrank
  • Reifen (müssen am Werkstoffhof abgegeben werden)
  • Schwermetalle, Lacke, Farben, Öl, Chemikalien müssen bei der Stadt oder Gemeinde abgegeben werden

Gibt es außerdem Zusatzleistungen wie die Demontage von Küchenmöbeln oder Schrankwänden? Wie viel Kubikmeter Müll fallen insgesamt an? Muss ein Halteverbotsschild organisiert werden? Du siehst also, Fragen über Fragen, die den Preis gestalten. Aber keine Sorge, das ist schnell geklärt. Du willst mehr über Kosten einer Entrümpelung erfahren? Dann lies unseren ausführlichen Artikel.

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Wer kümmert sich um den Umzug?

Das kommt ganz darauf an, wie viel zu tun ist. Entweder wird der Umzug privat durchgeführt oder ein Umzugsunternehmen beauftragt. Vorab muss geklärt werden, was ins Heim mitgenommen werden darf. Wird ein Zimmer oder eine kleine Wohnung im betreuten Wohnen bezogen? Werden Möbel gestellt, darf oder muss man sogar das eigene Mobiliar mitbringen? Das kann von Heim zu Heim unterschiedlich sein. Daher vorher ganz genau erkundigen. Das Pflegebett wird gestellt, der Rest ist optional. Möchten die Angehörigen oder Eigentümer nichts mit dem Umzugsstress zu tun haben, dann ist es das Einfachste, einen professionellen Umzugsservice zu beauftragen. Bis auf das Sortieren und Mitteilen, was wohin gebracht werden soll, musst Du sonst nichts erledigen. Außerdem geht es schneller, als alles alleine zu stemmen und das Hab und Gut ist im Falle eines Schadens versichert. Möchtest Du nochmal nicht einmal packen, gibt es sogar einige Firmen, die selbst das für Dich übernehmen.

Checkliste – so gelingt die Entrümpelung

Das alte zu Hause aufzulösen, bedeutet nicht nur einen Haushalt aufzugeben, sondern einen neuen Lebensabschnitt zu beginnen. Vor allem als Eigentümer, wenn Du die Immobilie selbst bewohnst oder aber als Vermieter die Wohnung an einen Angehörigen vermietet hast, kommt viel organisatorischer Aufwand auf Dich zu. Hast Du die Möglichkeit, den Umzug ins Pflegeheim zu planen? Umso besser, dann kommt hier unsere Checkliste, die Dir die ganze Situation vereinfachen wird. Leider lässt sich der Umzug nicht immer planen, denn eine gesundheitliche Lage kann sich von heute auf morgen verschlechtern. Auch in diesem Fall wird dir diese Liste weiterhelfen:

Die Immobilie:

  • Grob sortieren: Welche Möbel können weg, was wird demontiert, welche Müllarten fallen an?
  • Was soll behalten, was verschenkt, was weggeworfen werden? Stelle alles in verschiedene Ecken
  • Packe und beschrifte Kartons
  • Bringe Tiere und Pflanzen in Obhut
  • Faustregel: Lieber großzügig entsorgen als horten!
  • Sind Keller und Dachboden sortiert und ggf. leergeräumt?
  • Ist eine Entrümpelungsfirma beauftragt?
  • Ist ein Umzugsunternehmen beauftragt?
  • Wurde der Mietvertrag ordentlich und fristgerecht gekündigt und Fristen eingehalten?
  • Im Falle des Eigentums: wer übernimmt die Wohnung oder kümmert sich um Nachmieter?

Diese Verträge können gekündigt werden:

  • Fernseh-, Telefon-, Internetanschluss
  • Hausratversicherung
  • GEZ-Gebühren
  • Fahrzeuge abmelden
  • Rechtsschutzversicherung
  • Daueraufträge
  • Ggf. Zeitschriften Abos
  • Strom-, Gaslieferant
  • Ambulanter Pflege- und Hauswirtschaftsdienst

Sonstiges:

  • Banken, Ärzte, Versicherungen und anderen Behörden die neue Adresse mitteilen
  • Pflegekasse benachrichtigen, ggf. die Pflegestufe erhöhen
  • Offene Rechnungen begleichen
  • Wer renoviert die Wohnung?
  • Antrag auf Umzugszuschuss bei der Krankenkasse stellen
  • Antrag auf Wohnraumanpassung bei der Pflegekasse stellen
  • Mit dem Heim abklären, was der Pflegebedürftige mitnehmen darf
  • Einwohnermeldeamt informieren
  • Alle persönlichen Dokumente sortieren und mit ins Pflegeheim nehmen

Was sollte ins Pflegeheim mitgenommen werden?

  • Brille
  • Allergieausweis, Diabetikerpass, Impfpass, Blutdruckpass, Schwerbehindertenausweis, Herzschrittmacher-Pass
  • Rentenbescheid
  • Patientenverfügung
  • Arztberichte und Befunde
  • Versichertenkarte
  • Gemütliche Kleidung, Bettwäsche, Handtücher, Hygieneartikel
  • Persönliche Gegenstände und Bilder, Schmuck, Bücher
  • Schuhe und Hausschuhe
  • Wenn möglich Pflanzen und Tiere

Häufig gestellte Fragen

Selbst entrümpeln oder Firma beauftragen?

Frage 1 - Umzug ins Pflegeheim - Tipps für Eigentümer und Vermieter

Zieht jemand ins Pflegeheim, hinterlässt derjenige einen ganzen Haushalt. Dieser muss entweder komplett aufgelöst oder die Immobilie ordentlich entrümpelt werden. Spar Dir Zeit und Nerven und lass das professionelle Team von deinimmoentrümpler ans Werk. Egal um welche Immobilie es sich handelt, wir arbeiten zügig, diskret und besprechen vorab ganz genau, welche Möbel mit ins Heim ziehen und was entsorgt wird.

Umzugsservice oder alles selbst machen?

Frage 2 - Umzug ins Pflegeheim - Tipps für Eigentümer und Vermieter

Das kommt ganz darauf an, wie viel zu tun ist und wie viel Zeit Du hast. Es gibt Umzugsunternehmen, die Dir sogar die Kartons packen, Du musst also kaum Vorarbeit leisten. Vielleicht ist es aber für den Pflegebedürftigen wichtig, dass Angehörige und nicht Fremde das Hab und Gut sortieren und vielleicht möchte er sogar selbst mitmachen. Es gibt hier keine einheitliche Antwort, was pauschal besser wäre. Es kommt ganz auf die individuelle Situation an.

Der Pflegebedürftige ist Immobilieneigentümer?

Frage 3 - Umzug ins Pflegeheim - Tipps für Eigentümer und Vermieter

Besitzt der Pflegebedürftige eine Immobilie müssen sich die Kinder, der Ehemann oder andere Angehörige darum kümmern. Ist bekannt, dass es ein Testament gibt in dem festgehalten wird, wer nach dem Tod die Immobilie erbt? Wenn offen kommuniziert wird, kann der Erbe oder die Erben gemeinsam die Verwaltung der Immobilie übernehmen. Die Wohnung kann auch vermietet oder verkauft werden, um die Heimkosten zu decken oder einer der Verwandten kann die Wohnung übernehmen.

Wer kümmert sich um den Nachmieter?

Frage 4- Umzug ins Pflegeheim - Tipps für Eigentümer und Vermieter

Muss Dein Mieter in ein Pflegeheim umziehen, hat er kein Sonderkündigungsrecht und muss die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Wie geht es danach weiter? Überlass den gesamten Vermietungsprozess einfach den Profis von deinimmoberater. Für 299 Euro suchen wir Dir einen neuen Mieter und kümmern uns von der Aufbereitung über die Vermarktung bis zur Schlüsselübergabe um alles.

Welche Verträge können beim Umzug ins Pflegeheim gekündigt werden?

Frage 5 - Umzug ins Pflegeheim - Tipps für Eigentümer und Vermieter

Heimbewohner müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen, daher kann man davon einfach abgemeldet werden. Auch eine Hausratversicherung und eine Rechtsschutzversicherung wird nicht mehr benötigt. Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung sollten jedoch beibehalten werden.

Gut zu wissen - Umzug ins Pflegeheim - Tipps für Eigentümer und Vermieter

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Unser Ratgeber stellt ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit bereit. Bei den Informationen, Empfehlungen und Erläuterungen handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne. Eine juristische Beratung kann durch unseren Ratgeber nicht ersetzt werden.

Redakteur - Der Umzug ins Pflegeheim
Silke Thellmann
06.09.2022
-
Lesezeit: 7 Minuten
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