Wohnungsauflösung im Todesfall

Der geliebte Mensch ist verstorben und Sie müssen sich nun um die Wohnungsauflösung nach dem Todesfall kümmern? Ein ganzer Haushalt bleibt zurück, ein ganzes Leben mit Erinnerungsstücken, lieb gewonnenen Gegenständen, Mitbringseln und allem, was sich im Laufe der Jahrzehnte anhäuft. Neben der Trauer stehen Sie vor der Frage: Was passiert mit den ganzen Sachen? Meist bleibt nur die Wohnungsauflösung nach dem Todesfall. Wie Sie das organisieren, worauf Sie achten müssen und was mit dem Mietvertrag passiert – das erfahren Sie in diesem Artikel.

Ratgeber zur Wohnungsauflösung im Todesfall

Inhaltsverzeichnis

Rechtliche Schritte nach dem Todesfall
Wohnung ausräumen ohne Erbschein?
Was passiert mit dem Mietvertrag nach dem Todesfall?
Wohnungsauflösung nach dem Todesfall
Den Haushalt im Todesfall entrümpeln
Wie hoch sind die Kosten der Entrümpelung nach dem Todesfall?

Rechtliche Schritte nach dem Todesfall

War die verstorbene Person Mieter einer Wohnung, muss zuallererst die Frage nach dem Nachlass geklärt werden. Gibt es Erben? Möchten diese das Erbe antreten? Und sollte es keine Erben geben, wer ist für den Nachlass zuständig?

Die Kinder, die nächsten nahestehenden Verwandten oder andere offizielle Erben entscheiden, ob die Wohnung und damit auch der Mietvertrag weitergeführt oder der Haushalt aufgelöst wird. Der Erbfall ergibt sich aus der gesetzlichen Erbfolge, einem Erbvertrag oder aus dem Testament.

Sind alle Fragen rund um das Erbe geklärt, ist der nächste Schritt zu entscheiden, was aufgehoben werden muss und was weggeworfen werden darf. Beispielsweise müssen Sie Kontoauszüge für die Steuererklärung mindestens fünf Jahre aufheben. Sonstige wichtige Dokumente zu Zahlungen behalten Sie am besten drei Jahre.

Im Testament hat der Verstorbene möglicherweise auch festgelegt, was mit dem persönlichen Eigentum passiert, etwa mit teuren Möbeln, Schmuck und anderen wertvollen Gegenständen. Hat der Verstorbene nichts verfügt, können die Erben alles untereinander frei aufteilen, verkaufen oder verschenken. Setzen Sie sich als Erben dafür zusammen und entscheiden Sie gemeinsam, wie Sie mit den Besitztümern umgehen möchten.

  • Wer möchte was haben?
  • Welche Erinnerungen sind wem am wichtigsten?
  • Was möchten Sie verkaufen, um davon beispielsweise die Haushaltsauflösung zu bezahlen?
  • Was möchten Sie gemeinsam spenden? Gab es vielleicht einen Wohlfahrtsverein, welcher dem Verstorbenen am Herzen lag?

Als Nächstes sollten Sie sich überlegen, was mit den restlichen Sachen in der Wohnung passiert. Eine Wohnungsauflösung nach dem Todesfall ist meist die klügste Entscheidung. Denn auch wenn einer der Erben in die Wohnung einziehen möchte: Alte Möbel und Gegenstände möchte meist niemand mehr behalten. Auch wenn vielleicht viele Erinnerungen an den Haushaltsgegenständen hängen – jeder möchte sich selbst einrichten. Vielleicht ist auch eine Immobilienbewertung sinnvoll?

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Wohnung ausräumen ohne Erbschein?

Ist der Verstorbene Eigentümer einer Wohnung, benötigen Sie in der Regel einen Erbschein. Diesen bekommen Sie oder der Bestatter, wenn ein Antrag beim Amtsgericht oder Nachlassgericht gestellt wird. Alle Erben müssen in dem Antrag aufgeführt sein. Nicht immer wird ein Erbschein benötigt – gibt es ein notarielles Testament, kann dieses den Erbschein häufig ersetzen. Grundsätzlich gilt: Mit dem Erbfall geht der gesamte Nachlass des Verstorbenen auf die Erben über; dies regelt § 1922 BGB (Gesamtrechtsnachfolge). Das bedeutet, dass Sie als Erbe den kompletten Haushalt mit allem übernehmen, was sich in der Wohnung befindet. Es bedeutet aber auch, dass Sie für alle offenen Forderungen wie ausstehende Stromrechnungen, Miete etc. aufkommen müssen. Da die rechtliche Lage im Einzelfall komplex sein kann, lassen Sie sich im Zweifel anwaltlich oder durch einen Notar beraten.

Was passiert mit dem Mietvertrag nach dem Todesfall?

Zuerst müssen Sie den Vermieter über den Todesfall informieren. Beim Tod des Mieters besteht ein Sonderkündigungsrecht nach § 580 BGB: Sowohl die Erben als auch der Vermieter können das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Alternativ kann das Mietverhältnis auch regulär fortgeführt und fristgerecht beendet werden, sodass Ihnen entsprechend mehr Zeit für die Haushaltsauflösung bleibt. Haben weitere Mieter in der Wohnung gelebt und standen im Mietvertrag, können diese weiterhin in der Wohnung bleiben. Möchten Sie als Angehöriger die Wohnung beziehen, ist das nach § 563 BGB nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich – etwa, wenn Sie mit dem Verstorbenen in der Wohnung gelebt haben. Ansonsten müssten Sie neue Konditionen mit dem Vermieter aushandeln. Die genauen Fristen hängen vom Einzelfall ab; eine kurze rechtliche Beratung schafft hier Sicherheit.

Wohnungsauflösung nach dem Todesfall

Die Hinterbliebenen müssen nun klären:

  • Wer sind die Erben?
  • Erben Sie den gesamten Haushalt oder nur einen Teil?
  • Was sind die nächsten Schritte? Was ist zu tun?
  • Was muss gekündigt werden? Mietvertrag, Strom, Versicherungen etc.
  • Was passiert mit dem Haushalt und den Besitztümern des Verstorbenen?
  • Wer organisiert die Wohnungsauflösung nach dem Todesfall?
  • Gibt es Haustiere in der Wohnung? Wer kümmert sich um diese?
  • Befinden sich verderbliche Gegenstände in der Wohnung? Vergessen Sie nicht, diese zu beseitigen, damit kein Schimmel entsteht oder Ungeziefer angelockt wird
  • Auch Pflanzen nicht vergessen

Die Erben übernehmen auch die Verantwortung für ausstehende Rechnungen wie Miete, Strom- und Gasrechnungen und alles, was sonst noch offen ist. Weitere Pflichten sind außerdem die Reinigung der Gehwege bei Schneefall, das Putzen des Treppenhauses oder auch die Pflege des Gemeinschaftsgartens.

Ratgeber zur Entrümpelung im Todesfall

Den Haushalt im Todesfall entrümpeln

Sie haben zwei Möglichkeiten, eine Wohnung nach dem Todesfall zu räumen. Meist ist es die Zeit, die Ihnen und den anderen Hinterbliebenen die Entscheidung abnimmt, ob Sie die Haushaltsauflösung gemeinsam, also privat vornehmen oder eine Entrümpelungsfirma beauftragen. Haben Sie sich für die reguläre Kündigungsfrist entschieden und machen nicht von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, haben Sie meist genügend Zeit, die Entrümpelung privat durchzuführen. Doch was kommt da auf Sie zu?

  • Der zeitliche Aufwand kann je nach Größe und Umfang des Haushaltes enorm werden
  • Haben Sie genug helfende Hände, die Ihnen bei der Entrümpelung helfen?
  • Sind Sie emotional in der Lage, den Haushalt des Verstorbenen aufzulösen, oder ist es zu nervenaufreibend, jede Erinnerung einzeln durchgehen zu müssen?
  • Möchten Sie alles auf eigene Faust organisieren? Vom Ausräumen über die Bestellung des Containers bis zur fachgerechten Entsorgung?
  • Haben Sie alle wichtigen Punkte berücksichtigt, wie ein Halteverbotsschild, die verschiedenen Müllarten und deren Entsorgung, die Demontage von Küchen und Elektrogeräten?
  • Was möchten Sie behalten? Was verschenken? Und was hat der Verstorbene im Testament verfügt?

Sie müssen diese zeitaufwendige und nervenaufreibende Aufgabe nicht auf sich nehmen. Beauftragen Sie stattdessen ein professionelles Entrümpelungsunternehmen wie deinimmoentrümpler. Das Team der Entrümpelungsfirma arbeitet viel zügiger, als Sie es selbst könnten. Vor allem, wenn Sie die Entrümpelung schnell hinter sich bringen möchten, weil Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen oder in gegenseitiger Absprache bereits ein neuer Mieter gefunden wurde, empfiehlt sich die Beauftragung von Wohnungsauflösern. Achten Sie bei der Wahl des passenden Unternehmens auf eine transparente Preisgestaltung, auf die Versicherung und darauf, ob der Müll mit Nachweis entsorgt wird.

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Wie hoch sind die Kosten der Entrümpelung nach dem Todesfall?

Pauschal lässt sich leider nicht sagen, wie hoch die Kosten genau ausfallen werden. Der genaue Preis hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Wie groß ist die Immobilie?
  • Wie viele Räume gibt es?
  • Wie zugestellt ist die Wohnung oder das Haus?
  • Sind die Räume gut zugänglich oder handelt es sich sogar um eine Messie-Wohnung?
  • Müssen Gegenstände demontiert werden, beispielsweise eine ganze Küche oder Schrankwände?
  • Gibt es Elektrogeräte, die entsorgt werden müssen, wie Waschmaschine, Kühl- und Gefrierschrank, Spülmaschine, Fernseher etc.?
  • Wie viel Kubikmeter Müll fällt an?

Neben diesen Punkten kommt es auch darauf an, welche Art von Müll bei der Wohnungsauflösung im Todesfall anfällt. Einige Beispiele sind:

  • Lacke, Öle und Farben
  • Elektroschrott
  • Sanitärkeramik
  • Recycelbare Gegenstände
  • Sondermüll
  • Deckenverkleidungen und Bodenbeläge
  • Fenster und Türen
  • Möbel

Fallen verschiedene Müllarten an, müssen auch verschiedene Container bestellt und der Müll entsprechend entsorgt werden.

Außerdem kommt es bei der Berechnung der Kosten auch darauf an, wie gut zugänglich die Immobilie ist. Gibt es Parkplätze direkt vor der Tür oder muss weiter weg geparkt werden? Wo können die Container abgestellt werden? Muss ein Halteverbotsschild organisiert werden? Findet die Wohnungsräumung nach dem Todesfall im Erdgeschoss oder im fünften Stock ohne Aufzug statt? Das alles beeinflusst den zeitlichen und organisatorischen Aufwand und damit maßgeblich den Preis. Mehr zu den Kosten einer Entrümpelung können Sie in unserem ausführlichen Ratgeber nachlesen.

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Häufig gestellte Fragen

Was sind die ersten Schritte nach dem Todesfall?

Die ersten Schritte sind die Klärung, wer das Erbe antritt und was mit der Wohnung und dem Haushalt des Verstorbenen geschehen soll. Außerdem sollten Sie den Vermieter zeitnah informieren. Gibt es Vollmachten oder ein Testament, das alles regelt? Zudem müssen die Erben gemeinsam entscheiden, was mit den Besitztümern passiert.

Was passiert mit dem Mietvertrag nach dem Tod?

Beim Tod des Mieters besteht ein Sonderkündigungsrecht nach § 580 BGB, mit dem das Mietverhältnis außerordentlich mit gesetzlicher Frist gekündigt werden kann. Alternativ kann der Vertrag regulär fortgeführt und fristgerecht beendet werden. Wohnen weitere Personen im Haushalt und stehen im Mietvertrag, dürfen diese in der Wohnung bleiben. Möchten Sie als Erbe in die Wohnung einziehen, stehen aber nicht im Mietvertrag, müssen Sie neue Konditionen mit dem Vermieter besprechen.

Wer übernimmt die Wohnungsauflösung im Todesfall?

Die Erben sind für den Haushalt und damit auch für die Wohnungsauflösung nach dem Todesfall verantwortlich. Sie können entscheiden, ob Sie die Haushaltsauflösung selbst durchführen oder von einem professionellen Entrümpelungsunternehmen vornehmen lassen möchten.

Wie hoch sind die Kosten der Wohnungsauflösung im Todesfall?

Das lässt sich pauschal leider nicht sagen, denn die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab: Wie groß ist die Wohnung, wie vollgestellt sind die Räume? Ist die Wohnung gut zugänglich und gibt es Parkplätze vor der Tür? Welche Arten von Müll fallen an? Müssen Gegenstände demontiert werden? Das alles beeinflusst den zeitlichen Aufwand und damit auch die Kosten.

Wie finde ich die beste Entrümpelungsfirma für die Haushaltsauflösung?

Die Kosten sollten transparent sein und keine Lücken für negative Überraschungen lassen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Entsorgung mit Nachweis und die Möglichkeit, sich die Immobilie vorher persönlich anzuschauen, sind ebenfalls gute Zeichen für Seriosität. Wir von deinimmoentrümpler bringen das alles mit.

Disclaimer

Unser Ratgeber bietet Ihnen sorgfältig recherchierte Informationen, die jedoch unverbindlich sind und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Die bereitgestellten Inhalte dienen als allgemeine Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Gerade bei erbrechtlichen und mietrechtlichen Fragen empfehlen wir, sich an einen Anwalt, Notar oder Steuerberater zu wenden.

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